AGBs für den Verleih von Ton- & Lichttechnik
I. Maßgebliche Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, soweit er bei der Firma Schuran Entertainment etwas mietet bzw. zu mieten beabsichtigt, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich von uns zugestimmt.
II. Vertragsschluss
Ein Auftrag gilt erst dann als von uns angenommen, wenn über den Auftrag eine nachträgliche, schriftliche Auftragsbestätigung erteilt ist.
III. Preise
Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen und anderen Quellen genannten Preise sind unverbindlich und freibleibend. Unsere Preise gelten ab Lager Niederzier zuzüglich der zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung des Mietgegenstands werden gesondert in Rechnung gestellt.
IV. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
V. Lieferung
Die vom Kunden gewünschte Lieferung / Versendung erfolgt ab Lager Niederzier und auf Gefahr des Kunden. Eventuelle Lieferfristen sind für uns nur bindend, wenn sie vorab schriftlich vereinbart bzw. von uns schriftlich bestätigt wurden.
VI. Stornierungsgebühren
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag bzw. einer erteilten Bestellung zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, folgende Schadenspauschalbeträge für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern:
• Rücktritt bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
20 % des vereinbarten Betrages
• Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn:
30 % des vereinbarten Betrages
• Rücktritt bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
50 % des vereinbarten Betrages
• Rücktritt bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
100 % des vereinbarten Betrages
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
VII. Abnahme und Gefahrübergang
1. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe im Lager Niederzier. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand am Übergabeort zu prüfen.
2. Kommt der Kunde mit der Annahme des Mietgegen-standes in Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Kunden über. Die vom Kunden gewünschte Lieferung durch uns oder einen Dritten erfolgt ebenfalls ab Lager Niederzier und auf Gefahr des Kunden.
4. Erklärt der Kunde, er werde den Mietgegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.
VIII. Haftung aus Delikt
Vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des Kunden befindet, haftet der Kunde für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen. Der Kunde haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung des Mietgegenstandes zustande kommen.
Dem Kunden obliegt es, den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventuelle Stromausfälle oder Stromunterversorgung haften wir nicht.
Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Kunden an Dritte sowie die Beförderung oder Nutzung außerhalb der BRD ist ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese Auflage ergeben.
Schadenersatzansprüche des Kunden gegen uns aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch uns vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
Für Ordnungsstrafen, wie z.B. durch GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands erhoben werden, haften wir nicht.
Wir machen diesbezüglich darauf aufmerksam, dass die diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Regelungen vom Kunden selbst zu beachten sind. Derartige behördliche Genehmigungen u. ä. sind vom Kunden selbst einzuholen. Sollen wir auf diesem Sektor für den Kunden tätig werden, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wir weisen weiter darauf hin, dass wir keine GEMA-Gebühr entrichten, dies also ebenfalls Sache des Kunden ist.
IX. Rückgabe Mietsache
Der Kunde hat den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat.
Weist der Gegenstand einen Defekt auf, hat der Kunde die Reparaturkosten zu tragen. Sofern eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde die Kosten eines Ersatzgeräts zu 100% zu tragen.
Für defekte Glühkörper des Mietgegenstandes hat der Kunde 50 % des Neupreises derselben zu zahlen.
Für nicht ordnungsgemäß (glatt !!) aufgewickelte Kabel hat der Besteller eine Aufwandspauschale von 1,50 EUR je Kabel zu zahlen. Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände hat der Kunde eine Reinigungspauschale von 25,00 EUR je angefallener begonnener Stunde zu zahlen.
X. Mietzeitraum; Verzug
Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Mietvertrag bzw. auf dem Lieferschein vereinbarten Daten. Kommt der Kunde mit der Rückgabe des Mietgegenstands in Verzug, hat der Kunde sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen. Insbesondere hat der Kunde jeden angefangenen Zusatztag (über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten.
XI. Zahlungsbedingungen
Der Mietzins ist grundsätzlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, im Voraus und in bar zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug trägt der Kunde alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen. Wir sind insbesondere berechtigt, für durch den Zahlungsverzug des Kunden entstandene Mehrarbeit Bearbeitungspauschalen wie folgt zu berechnen:
bei offenen Rechnungen bis 50,00 EUR: 3,50 EUR
bei offenen Rechnungen über 50,00 EUR: 6,00 EUR.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
XII. Sonstiges
Der Kunde hat uns jederzeit die Überprüfung des Mietgegenstands am Einsatzort zu gestatten und zu ermöglichen. Soweit der Mietgegenstand durch uns oder durch uns vereinbarungsgemäß
beauftragte Dritte bedient wird, hat der Kunde für ausreichende unentgeltliche Verpflegung dieser Dritten zu sorgen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, werden zusätzlich benötigte Speisen und Getränke der Dritten dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Es ist dem Kunden und dem von ihm eingesetzten Personal untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder Reparaturen an den Mietgegenständen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich von uns erlaubt worden ist.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Düren. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.
